Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IT-Solution Niko Gehring, Rockentalstr. 42 a, 66386 St. Ingbert

(Stand: 1. September 2003)

§1 Geltungsbereich

1.      Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.

2.      Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von IT-Solution Niko Gehring erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt IT-Solution Niko Gehring nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

3.      Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt. Die Verträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§2  Angebot und Vertragsabschluß

1.      Angebote der Firma IT-Solution Niko Gehring sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von IT-Solution Niko Gehring schriftlich bestätigt sind.

2.      Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen IT-Solution Niko Gehring herleiten kann.

§3  Zahlungsbedingungen

1.      Hard- und Software werden entweder auf unbegrenzte Zeitdauer gegen Einmalvergütung oder gegen regelmäßig fällige Gebühr überlassen. Die vom Kunden getroffene Wahl ist im Vertrag festgelegt. Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz von IT-Solution Niko Gehring.

2.      Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.

3.      Die Firma IT-Solution Niko Gehring ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zu erhöhen. Der Kunde ist im Fall einer mehr als zehnprozentigen Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen.

4.      Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.  IT-Solution Niko Gehring ist berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmung des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen, sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist IT-Solution Niko Gehring berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

5.      Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten bzw. bei Lieferung ein.

6.      Der Kunde kann gegen Forderungen von IT-Solution Niko Gehring nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

7.      Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen mit IT-Solution Niko Gehring sind in diesem Vertragsverhältnis ausgeschlossen.

8.      Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich IT-Solution Niko Gehring ausdrücklich vor.

9.      Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.

10.  Datenträger und sonstiges Zubehör werden von IT-Solution Niko Gehring zu den jeweiligen Listenpreisen gesondert berechnet.

11.  Die Firma IT-Solution Niko Gehring ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

§4 Zahlungsverzug

1.      Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann IT-Solution Niko Gehring Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Konto-Korrentkredite, mindestens jedoch 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, verlangen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig.

2.      Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist IT-Solution Niko Gehring berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzustellen und die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen und gestundeter Beträge zu verlangen oder entsprechende Sicherheiten zu fordern.

3.      Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§5 Eigentumsvorbehalt

1.      Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von IT-Solution Niko Gehring. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.

2.      Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verändern oder in sonstiger Weise an Erfordernisse des Kunden anzupassen, solange der Kunde nicht im Verzug ist und die Lizenzbedingungen nicht entgegenstehen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an IT-Solution Niko Gehring ab.

3.      Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, insbesondere etwa bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum von IT-Solution Niko Gehring hinweisen und IT-Solution Niko Gehring unverzüglich benachrichtigen. Für Kosten, insbesondere in diesem Zusammenhang entstehende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten, und mögliche Schäden haftet im vollem Umfang der Kunde.

4.      Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere etwa bei Zahlungsverzug, ist IT-Solution Niko Gehring berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber dem Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch IT-Solution Niko Gehring liegt vorbehaltlich der Geltung abweichender gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktritt vom Vertrag.

5.      Verarbeitung oder Umbildung durch den Kunden erfolgen stets für IT-Solution Niko Gehring, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache Fort. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum von IT-Solution Niko Gehring durch Verbindung, so soll bereits mit der einheitlichen Sache das Eigentum wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf IT-Solution Niko Gehring übergehen. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum von IT-Solution Niko Gehring in diesem Fall unentgeltlich.

6.      Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände und Software bleiben im Eigentum von IT-Solution Niko Gehring. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit IT-Solution Niko Gehring genutzt werden. Diese Vereinbarung kann zeitlich begrenzt sein. Nach Ablauf eines begrenzt  eingeräumten Nutzungsrechts sind alle Gegenstände bzw. alle Teile der Software auf  Kosten des Kunden unaufgefordert an IT-Solution Niko Gehring zurückzugeben. Kopien, die von der zur Verfügung gestellten Software angefertigt wurden, sind zu vernichten. Dasselbe gilt, wenn für Software vertraglich ein begrenztes Nutzungsrecht (Miete, Leasing) eingeräumt wurde.

§6    Lieferungen

1.      Auszuliefernde Programme werden auf im Vertrag zu spezifizierenden Datenträgern überlassen.

2.      Lieferung und Gefahrenübergang erfolgen mit Übergabe der Hard- und Software einschließlich Begleitmaterialien an den Kunden. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person durch IT-Solution Niko Gehring übergeben worden ist. Wird der Versand ohne ein Vertretenmüssen von IT-Solution Niko Gehring verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.

3.      Die von IT-Solution Niko Gehring genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von IT-Solution Niko Gehring. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch IT-Solution Niko Gehring und verlängern sich vorbehaltlich aller Händlerrechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.

4.      Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Hard- und Software verpflichtet.

5.      Von IT-Solution Niko Gehring zu Testzwecken mitgelieferte Gegenstände (wie etwa Datenträger, Begleitmaterialien etc.) verbleiben im Eigentum von IT-Solution Niko Gehring.

6.      Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 9 nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Kommt der Kunde in diesem Fall seinen Mitwirkungspflichten auch trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung weiterhin nicht nach, so kann IT-Solution Niko Gehring den Vertrag mit dem Kunden kündigen. IT-Solution Niko Gehring wird dann von seiner vertraglichen Leistungspflicht frei. Außerdem ist IT-Solution Niko Gehring in diesem Fall berechtigt, alle bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung  zu stellen.

7.      Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die IT-Solution Niko Gehring die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie etwa Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, selbst wenn sie bei Lieferanten oder unter Lieferanten von IT-Solution Niko Gehring eintreten, sind von IT-Solution Niko Gehring auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen IT-Solution Niko Gehring, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder Teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

8.      IT-Solution Niko Gehring gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen gesetzt hat. Im Fall des Verzugs hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von IT-Solution Niko Gehring.

9.      Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.

§7 Gewährleistung

1.      Die Gesetzliche vertragliche Gewährleistung für Hardware ist auf 24 Monate für Verbraucher bzw. 12 Monate für Unternehmer (im Sinne des § 14 BGB), ab Übergabe bzw. ab Abnahme, beschränkt. Hierbei ist das neue Gewährleistungsgesetz zu beachten, welches in den ersten 6 Monaten die Beweislast dem Verkäufer und in den folgenden 18 Monaten dem Verbraucher bzw. 6 Monaten dem Unternehmer anlastet. Das heißt, dass in den ersten 6 Monaten eine Gewährleistung erfolgt, soweit IT-Solution Niko Gehring dem Kunden keine Falsche Behandlung der Ware nachweisen kann. In den folgenden 18 bzw. 6 Monaten liegt ein Gewährleistungsfall vor, wenn der Kunde IT-Solution Niko Gehring nachweisen kann, dass die Ware schon beim Kauf fehlerhaft war oder das Auftreten des Fehlers bei sachgemäßer Behandlung der Ware nicht auszuschließen war. Gewährleistungsansprüche gegen IT-Solution Niko Gehring stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

2.      Soweit IT-Solution Niko Gehring Hard- und/oder Software Dritter dem Kunden überlässt, sind deren Garantieerklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Dem Kunden steht in diesem Fall frei, Ansprüche aus dieser Garantieerklärung auch gegenüber dem Dritten geltend zu machen. IT-Solution Niko Gehring schließt jede Gewährleistung und Haftung aus, die über den Inhalt der Erklärung dieses Dritten hinausgeht.

3.      Auftretende Mängel an Hard- und Software teilt der Kunde IT-Solution Niko Gehring umgehend mit einer kurzen Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Hard- und Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden üblicherweise ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Derartige offensichtliche Mängel sowie erhebliche leicht sichtbare Beschädigungen von Leistungsteilen sind IT-Solution Niko Gehring innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Soweit für Mängel nur Fehlerbilder erkennbar sind, sind diese so genau wie möglich schriftlich mitzuteilen.

4.      Mitgeteilte und reproduzierbare Mängel wird IT-Solution Niko Gehring in angemessener Frist beseitigen.

5.      Lassen sich mitgeteilte Mängel bei Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Fehler zwar festgestellt werden können, aber auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen sind, die IT-Solution Niko Gehring nicht zu vertreten hat.

6.      Ändert oder erweitert der Kunde Hardware, Programme oder Programmteile oder lässt er solche Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, erlischt insoweit die Gewährleistung, außer dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich oder nicht mitursächlich ist.

7.      IT-Solution Niko Gehring steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Eine Haftung der Firma IT-Solution Niko Gehring für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. IT-Solution Niko Gehring übernimmt keine Haftung für Datenverluste und Mängelbedingte Betriebsunterbrechungen.

8.      Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand von IT-Solution Niko Gehring bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Überprüfung der Mängelanzeige ergibt, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt. Für Mängel an Geräten besteht eine Verpflichtung, diese nach Mängelanzeige der Firma IT-Solution Niko Gehring zu überbringen. Nur aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung oder im Falle des Bestehens von Systemen (z. B. Netzwerke) ist die Fa. IT-Solution Niko Gehring verpflichtet, eine Überprüfung am Standort des Liefergegenstandes durchzuführen.

9.      Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von IT-Solution Niko Gehring erfolglos und stehen der Übernahme weiterer Programmversionen oder Hardwarekomponenten kundenseitig unzumutbare Nachteile entgegen, kann der Kunde den Erwerbsvertrag wandeln. Vom Kunden bis zu diesem Zeitpunkt gezogene Nutzungen sind von diesem IT-Solution Niko Gehring vor Rückzahlung des Erwerbspreises zu erstatten. IT-Solution Niko Gehring hat insoweit ein Zurückbehaltungsrecht.

10.  Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

§8 Haftung

1.      IT-Solution Niko Gehring haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.

2.      Vor jedem beauftragtem Eingriff in die Hard- oder Software hat der Kunde seine Daten zu sichern, um eine eventuelle Datenrekonstruktion zu ermöglichen. Voraussetzung einer Datenrekonstruktion ist, dass die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden (täglich).

§9  Datenschutz

1.       Soweit IT-Solution Niko Gehring bei seinen Arbeiten an der vertragsgegenständlichen Software personenbezogene Daten zu verarbeiten hat, wird IT-Solution Niko Gehring Datenschutzrecht beachten und notwendige Sicherungsmaßnahmen treffen bzw. mit dem Kunden vereinbaren.

§10 Vertragslaufzeit, Kündigung

1.       Die Laufzeit des Vertrags wird im jeweils einzelnen Vertrag selbst festgelegt, der auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wird.

2.       Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts seitens des Kunden setzt voraus, dass händlerseits eine vereinbarte und verlängerte Lieferungs- oder Leistungspflicht überschritten wurde und eine dann vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder Leistung angemessenen Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

3.       Wenn im Vertrag keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, so gilt eine Frist zur Kündigung von 3 Monaten zum Quartalsende.

§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

1.      Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist St. Ingbert.

2.      Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand St. Ingbert vereinbart.

§12 Anwendbares Recht

1.      Es gilt das Recht sämtlicher getroffener Vertragsvereinbarungen, ergänzend das Recht des BGB. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes sind, soweit zulässig, abgedungen. Für die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und IT-Solution Niko Gehring gilt ansonsten das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.      Die Firma IT-Solution Niko Gehring erkennt alle weiteren rechtsgültigen Gesetze an und räumt Vertragspartnern daraus entstehende Rechte ein.

§13   Allgemeine Vertragsbestimmungen

1.      Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

2.      Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene, zulässige Regelung, die die Vertragsschließenden gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

 

 

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